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Wenn ein Kind in der Schule einen schriftlichen Verweis erhält, sorgt das häufig für Verunsicherung – bei der Schülerin oder dem Schüler sowie bei den Eltern. Ein Verweis gilt als Ordnungsmaßnahme, die in den meisten Schulgesetzen der Bundesländer ausdrücklich geregelt ist. Doch was bedeutet ein solcher Verweis genau? Welche Folgen kann er haben und wie können Sie sich dagegen wehren, wenn Sie ihn als unverhältnismäßig empfinden?

In all diesen Fragen stehe ich Ihnen als spezialisierte Rechtsanwältin für Schulrecht beratend zur Seite. Ich unterstütze Eltern und Schülerinnen und Schüler in allen rechtlichen Belangen rund um Ordnungsmaßnahmen an Schulen – von der ersten Ermahnung bis hin zur Entlassung aus der Schule.

Was bedeutet „schriftlicher Verweis“?

Ein schriftlicher Verweis ist eine formelle Ordnungsmaßnahme, die ein Fehlverhalten von Schülerinnen oder Schülern rügen und zugleich erzieherisch wirken soll. Anders als eine bloße Ermahnung oder ein klärendes Gespräch handelt es sich beim Verweis um einen Verwaltungsakt mit rechtlicher Wirkung.

Der Verweis wird in der Regel von der Schulleitung ausgesprochen und schriftlich dokumentiert. Die Schulordnung oder entsprechende Verordnungen der Länder legen fest, in welchen Fällen ein schriftlicher Verweis zulässig ist. Typische Gründe sind Pflichtverletzungen, Störungen des Unterrichts, aggressives Verhalten gegenüber Mitschülern oder Lehrkräften oder Verstöße gegen Regeln der Ordnung und Sicherheit im Schulalltag.

Dabei ist wichtig: Ein Verweis soll keine Bestrafung im strafrechtlichen Sinne sein, sondern die Erziehungsarbeit der Schule unterstützen. Dennoch kann die Wirkung erheblich sein – insbesondere, wenn weitere Maßnahmen folgen oder die Situation eskaliert.

Was passiert, wenn man einen Verweis bekommt?

Erhält ein Schüler oder eine Schülerin einen schriftlichen Verweis, muss dies in einer bestimmten Form geschehen. Der Verweis ist schriftlich zu erteilen, und die Erziehungsberechtigten werden meist schriftlich über den Inhalt und die Gründe informiert. In einigen Bundesländern ist das Einverständnis oder zumindest die Anhörung der Eltern vor der Erteilung vorgeschrieben.

Nach der Zustellung beginnt die Maßnahme, sofort zu wirken. Sie bleibt Teil der Schülerakte, kann also im weiteren Verlauf des Schulverhältnisses eine Rolle spielen. In vielen Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen – insbesondere, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Verweis unverhältnismäßig oder ungerechtfertigt ist.

Als Rechtsanwältin für Schulrecht prüfe ich für Sie die Rechtsgrundlage, die Begründung des Verweises und die Einhaltung aller formalen Anforderungen. Sollte die Schule gegen geltendes Schulrecht oder gegen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verstoßen haben, kann gegen den Verweis Widerspruch eingelegt werden.

Konsequenzen eines schriftlichen Verweises

Die Konsequenzen eines schriftlichen Verweises hängen von der jeweiligen Schulart, dem Bundesland und dem bisherigen Verhalten des Schülers ab. In der Regel ist der Verweis als Warnsignal gedacht – eine letzte Stufe vor schwereren Ordnungsmaßnahmen wie der Überweisung in eine andere Klasse, dem zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht oder sogar dem Schulausschluss.

Auch wenn ein einzelner Verweis noch keine unmittelbaren rechtlichen Folgen wie einen Ausschluss nach sich zieht, kann er langfristig den Bildungsweg beeinflussen. Häufen sich die Verstöße, kann die Schulleitung oder eine Klassenkonferenz weitere Sanktionen beschließen. Darüber hinaus kann ein Verweis das Verhältnis zwischen Lehrern, Schülern und Eltern belasten. Ein klärendes Gespräch zwischen den Beteiligten ist daher häufig der erste Schritt, um das Vertrauen wiederherzustellen und gemeinsam Wege zur Verbesserung des Verhaltens zu finden.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, sollten Sie sich von mir als Rechtsanwältin für Schulrecht beraten lassen. Ich kenne die Grundlagen der schulrechtlichen Verfahren genau und kann beurteilen, ob die Maßnahme der Schule rechtlich haltbar ist.

Wird ein Verweis im Zeugnis vermerkt?

Viele Eltern fragen sich, ob ein schriftlicher Verweis auch im Zeugnis auftaucht. Ob Ordnungsmaßnahmen auf Halbjahres- und Jahrgangszeugnissen angegeben werden, ist zugleich mit deren Verhängung im Einzelfall zu entscheiden. Er bleibt jedoch in der Schülerakte gespeichert und kann bei erneuten Pflichtverletzungen herangezogen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa bei wiederholten Störungen des Unterrichts oder Gefährdung der Sicherheit anderer Schülerinnen und Schüler, kann die Schulleitung entscheiden, den Sachverhalt im pädagogischen Kommentar oder in einem internen Bericht zu erwähnen.

Die rechtlichen Grenzen hierfür sind allerdings klar definiert: Inwieweit ein entsprechender Vermerk in das Halbjahres- oder Jahreszeugnis aufgenommen wird, ist im Einzelfall zum Zeitpunkt der Verhängung zu entscheiden. Sollte ein solcher Hinweis auftauchen, ohne dass eine Rechtsgrundlage besteht, können Sie dagegen vorgehen – auch in Fällen, die bereits abgeschlossen scheinen.

Ich helfe Ihnen gerne dabei, den Eintrag prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Löschung zu beantragen.

Ordnungsmaßnahmen und Verhältnismäßigkeit – wann ein Verweis zulässig ist

Nicht jede Pflichtverletzung darf automatisch zu einem schriftlichen Verweis führen. Die Schulgesetze verlangen, dass jede Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Das bedeutet: Ein Verweis darf nur ausgesprochen werden, wenn mildere Mittel – etwa ein Gespräch, eine Ermahnung oder pädagogische Maßnahmen – nicht ausreichen, um das Verhalten zu korrigieren.

Die Schulleitung und die Lehrkräfte haben also die Pflicht, genau zu prüfen, ob der Verweis wirklich notwendig ist. Schülerinnen und Schüler müssen die Gelegenheit bekommen, sich zum Vorwurf zu äußern. Außerdem sollte der Verweis immer im Kontext der Erziehungsarbeit und des Bildungsauftrages der Schule gesehen werden. Sollte eine Schule eine Maßnahme ergreifen, ohne diese Voraussetzungen zu beachten, kann der Verweis rechtswidrig sein. In solchen Fällen lässt sich dagegen Widerspruch einlegen oder – falls nötig – vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Rechtliche Unterstützung durch Kanzlei Grawert in Berlin

Die rechtliche Prüfung eines schriftlichen Verweises erfordert fundiertes Wissen über das Landesschulrecht, die jeweilige Verordnung und die Praxis der Schulleitungen. Als Rechtsanwältin bin ich auf genau diese Themen spezialisiert und begleite Sie Schritt für Schritt – von der Einsicht in die Schülerakte über die Formulierung des Widerspruchs bis zur Vertretung vor dem Verwaltungsgericht.

Ich achte darauf, dass die Rechte der Kinder, Eltern und Lehrkräfte gewahrt bleiben und der Schutz der Schülerschaft ebenso beachtet wird wie die Pflichten der Schule. Wenn Sie oder Ihr Kind einen schriftlichen Verweis erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Ich helfe Ihnen, die Konsequenzen richtig einzuschätzen, und unterstütze Sie dabei, den besten Weg für Ihr Kind zu finden – für einen fairen, sicheren und respektvollen Schulalltag.

Gerne stehe ich Ihnen bei diesem Anliegen zur Verfügung und berate Sie dahingehend, ob und in welchem Umfang ein Widerspruchsverfahren erfolgsversprechend sein kann. 

Ihre Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Kanzlei Grawert
Lea Comans

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