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Mein juristischer Werdegang

Ich wurde 1988 in Engelskirchen geboren. Nach dem Abitur im Jahr 2007 begann ich im Jahr 2008 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, das ich im Jahr 2012 abschloss. Anschließend absolvierte ich den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Köln und erwarb im Jahr 2015 mein zweites juristisches Staatsexamen.

Im Anschluss arbeitete ich als politische Referentin für den Untersuchungsausschuss „Silvesternacht 2015“ im Landtag Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Seit Januar 2017 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und ausschließlich im Bereich des Verwaltungsrechts (Schulrecht, Prüfungsrecht, Hochschulrecht/­Studienplatzklagen, Kindergartenrecht, Beamtenrecht) tätig gewesen. Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit bildeten das Schul- und Prüfungsrecht, insbesondere die sogenannte Schulplatzklage, den Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Zunächst in der Kanzlei Birnbaum & Partner in Köln und von 2019 bis 2023 in der Kanzlei Werner Rechtsanwälte in Berlin. Während meiner Tätigkeit bei Werner Rechtsanwälte bearbeitete ich insbesondere schwerpunktmäßig die Grundschul-Schulplatzklagen.

Daneben bearbeitete ich in beiden Kanzleien zahlreiche andere schulrechtliche Fälle, wie beispielsweise das Vorgehen gegen schulische Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzung, Ruhen der Schulpflicht und das Nichtbestehen von Prüfungen.

Insbesondere aufgrund der hohen Anzahl an schulrechtlichen Mandaten wurde mir im August 2021 die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung – Fachanwältin für Verwaltungsrecht – zu führen.

Seit März 2023 bin ich in der Kanzlei Grawert tätig.

Wieso das Schulrecht/Bildungsrecht?

„Sind Sie der Liebe wegen nach Berlin gekommen?“ – werde ich häufig gefragt. In der Tat. Die Liebe zur anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Schulrechts hat mich zu diesem Schritt bewogen.

Nach der Liquidation der Sozietät in Köln stand ich vor der Frage, ob ich das Rechtsgebiet wechsele oder meine vertraute Stadt verlasse und die Segel in Richtung eines anderen Hafens setze.

Ich habe die Segel gesetzt und bin zunächst „im Hafen Werner“ eingelaufen. Eine Zeit, für die ich sehr dankbar bin.

Meine Leidenschaft für das Schulrecht/­Bildungsrecht resultiert daraus, dass ich der Auffassung bin, dass die Schulzeit eine sehr prägende Zeit ist. Wenn nicht sogar die Zeit, welche einen Menschen mitunter am meisten prägt.

Ich bin als Schülerin selbst in diverse Situationen geraten, in welchen ich eine gewisse Stärke und Mut beweisen musste. Einen Schulwechsel habe ich am eigenen Leib erfahren. Schriftlich „5“ stehen, mündlich hingegen „1“ – diese Diskrepanz ist mir nicht unbekannt. Nachdem die betroffene Lehrkraft mir nicht nachvollziehbar erklären konnte, woraus dieses Ungleichgewicht resultiert und Gespräche keinerlei Früchte trugen, reichte ich sämtliche Klausuren zur Kontrolle bei der Schulaufsicht ein. Das Ergebnis: meine Leistungen wurden weitaus stärker eingestuft. Manch ein Mitschüler hielt mich für wahnsinnig. „Wie kannst du dich so kurz vor dem Abitur mit deinem Lehrer anlegen?“ – fragten sie mich. Ich sah dies nicht als eine Art des „Anlegens“, ich sah dies als meine Pflicht gegen Unrecht vorzugehen und es nicht tatenlos hinzunehmen, dass mir ein Dritter Steine in den Weg legt. Die Schulnoten sind nicht nur Noten. Sie haben einen immensen Einfluss auf den weiteren Werdegang eines Menschen, denn für die Zulassung zu zahlreichen Studiengängen kommt es auf den Numerus Clausus an.

Frei nach dem Motto: Wenn Worte nicht helfen, dann muss auch mal die Sprache des Angriffs und der Verteidigung im Wege der rechtlichen Möglichkeiten zu Wort kommen.

Keineswegs habe ich – als Tochter einer Lehrerin – eine Abneigung gegen Pädagogen. Ich bin lediglich der Auffassung, dass es nicht gleichgültig ist, welche Schule man besucht. Es zudem unzutreffend sein kann, wie manch eine Lehrkraft über die Leistung des Schülers befindet (Problematik des Bewertungsspielraums der Lehrer) und eine gesunde Selbsteinschätzung hinsichtlich der eigenen Leistung manchmal Rückgrat benötigt. Den immensen Einfluss, den Lehrer durch die Vergabe der Schulnoten auf das Leben anderer haben, darf man hinterfragen. Nicht, um dem Lehrer zu schaden oder diesen zu verärgern, sondern, weil man eine Vision für sein Leben hat, wie beispielsweise einen bestimmten Studiengang studieren zu wollen. Bevor man von seinem individuellen Traum Abstand nimmt, sollte man hinschauen, ob der Stein auf dem Weg dorthin zu Recht liegt und man ihn vielleicht übersteigen oder beiseitelegen kann.

Ich habe die Segel erneut gehisst und bin „im Hafen Grawert“ angekommen.

Gerne stehe ich Ihnen von hier aus mit dem erforderlichen Fachwissen, Handlungsfähigkeit, Engagement und Empathievermögen zur Seite und wenn es angezeigt ist auch mit den Worten: „Lassen Sie es ruhen und schließen Sie Frieden.“

Identifikation. Dies ist die Antwort auf die Frage, wieso ich das Bildungs- und Schulrecht gewählt habe.

Ihre Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Lea Comans
Kanzlei Grawert PartmbB