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Ihr Kind hat an Ihrer gewünschten Schule in Berlin keinen Platz bekommen? Immer mehr Eltern reichen genau aus diesem Grund eine Schulplatzklage ein. Und dies ist durchaus sinnvoll, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie trotz Absage den Platz an Ihrer Wunschschule bekommen:

Zum Beispiel dann, wenn die Schule bei der Platzvergabe Verfahrensfehler gemacht hat, was durchaus nicht selten vorkommt.

In diesem Beitrag kläre ich Sie darüber auf, wie Sie im Fall einer Ablehnung der Schule vorgehen können und wie gut es um die Erfolgsaussichten einer Schulplatzklage besteht. Sie erfahren auch mehr über die Kosten und ob eine Rechtsschutzversicherung diese tragen kann.

Ihr Kind wurde nicht an der gewünschten Schule angenommen: Was ist nun zu tun?

Die Anzahl der Aufnahme von neuen Schülern kann von Schule zu Schule variieren.

Trotzdem muss die Vergabe von Schulplätzen nach rechtlich zulässigen und transparenten Verfahren verlaufen, die genauestens geregelt sind. Wurde Ihr Kind nicht an der Wunschschule angenommen und ein Ablehnungsbescheid liegt Ihnen bereits vor, dann können und sollten Sie im ersten Schritt zunächst einen Widerspruch einreichen.

Dieser führt zu einer genaueren Prüfung, ob die Ablehnung Ihres Kindes rechtens war, oder ob noch etwas zu machen ist. In vielen Fällen stehen die Chancen darauf, den Schulplatz doch noch zu bekommen, gut.

Gerne kann ich Sie hierbei unterstützen. Was dabei zu beachten ist, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.

Schulplatz direkt einklagen? Nein, zuerst Widerspruch einreichen

Bevor eine Schulplatzklage erhoben wird, ist zunächst ein Widerspruch einzulegen. Durch diesen wird dem Schulamt die Chance gegeben, ihre Absage nochmal genauestens zu überprüfen und der Anwalt erhält im Wege der Akteneinsicht die Möglichkeit, mögliche Verfahrensfehler aufzudecken.

Im Falle eines Verfahrensfehlers (was durchaus vorkommt, wir Menschen machen einfach manchmal Fehler) ist ein zusätzlicher Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Umso mehr Fehler die Akte enthält, desto mehr Schulplätze können am Ende zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Wichtig ist, dass der Widerspruch fristgerecht im Zeitraum von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingereicht wird.

Achtung: Sollten Sie den Widerspruch nicht fristgerecht einreichen, haben Sie in aller Regel keine Möglichkeit mehr, einen Schulplatz an der gewünschten Schule zu erhalten.

Ich empfehle Ihnen: Schulplatzklage mit einem erfahrenen Schulrecht-Anwalt

Um Ihre Erfolgsaussichten des Widerspruchs oder einer Schulplatzklage zu erhöhen, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt für Schulrecht hinzuzuziehen. Ein solcher Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie bei der Formulierung und der Begründung des Widerspruchs unterstützen.

Ich kenne die genauen Schritte und vielversprechende Strategien, um idealerweise doch noch an den Schulplatz zu kommen und geben Ihnen für Ihren individuellen Fall unsere ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen.

Auch möchte ich Ihnen gerne eine eigene mühevolle Recherche und eine zum Teil beschwerliche Kommunikation mit den zuständigen Ämtern und Behörden ersparen.

Die anwaltliche Vertretung bringt darüber hinaus noch einen weiteren großen Vorteil mit sich: Ich kann mit Einlegung des Widerspruchs Einsicht in die Akten beantragen. Im Zuge einer detaillierten Akteneinsicht kann ich das Vergabeverfahren auf Verfahrensfehler überprüfen, die Chancen für weitere Schritte bewerten und die Möglichkeit, den Schulplatz an der Wunschschule zu bekommen, erhöhen.

Gut zu wissen: Im Zuge des Widerspruchs mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts eröffnen sich 3 potenzielle Wege, den Schulplatz noch zu bekommen. Der Widerspruch ist eine Voraussetzung für jeden dieser Wege:

  1. Nachrückverfahren
  2. Verfahrensfehler
  3. Einigung

Was tun, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde? Schulplatz einklagen mit der Schulplatzklage

Falls der Widerspruch zurückgewiesen wurde (Widerspruchsbescheid), besteht nun die Möglichkeit, mit einem Schulrecht-Anwalt den Schulplatz für Kind einzuklagen. Die Klage müssen Sie innerhalb von einer Frist von vier Wochen beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen.

Nun prüft das Verwaltungsgericht, ob das Schulamt im Auswahlverfahren Fehler begangen hat.

Wichtig: Nur selten erlässt das Schulamt vor Schuljahresbeginn einen Widerspruchsbescheid. Warten Sie nicht vergeblich auf einen erneuten negativen Bescheid, sondern kämpfen Sie bereits parallel zum Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht für Ihren gewünschten Schulplatz im Wege eines gerichtlichen Eilantrags.

Wie ist der genaue Ablauf der Schulplatzklage?

Der Ablauf einer Schulplatzklage ist in der Regel wie folgt:

Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen

Akteneinsicht nehmen und die Akte akribisch auswerten

Besprechung mit dem Mandanten, ob ein gerichtliches Eilverfahren erfolgsversprechend ist

Gerichtliches Eilverfahren einleiten

Entscheidung

Merke: Zu einem Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) kommt es nur dann, wenn das Schulamt einen Widerspruchsbescheid erlässt.

Gut zu wissen: Eine mündliche Verhandlung findet im gerichtlichen Eilverfahren nicht statt. Es handelt sich hierbei um ein schriftliches Verfahren.

Zeit knapp? Die Schulplatzklage läuft zu langsam? Eilantrag stellen

Eltern sollten bedenken, dass es leider Wochen oder sogar Monate dauern kann, bis eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren getroffen wird. Um sicherzustellen, dass Ihr Kind den Unterricht an der Wunschschule zum Beginn des Schuljahres besuchen kann, bevor über den Widerspruch entschieden wird, sollten die Eltern parallel zum Widerspruch einen Eilantrag stellen. Mit Hilfe eines Anwalts kann der richtige Zeitpunkt für den Eilantrag besprochen werden.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, wann es an der Zeit ist einen gerichtlichen Eilantrag zu stellen.

Schulplatz einklagen in Berlin: Aber wie hoch sind die Kosten?

Sollte die Schulplatzklage erfolgreich sein, müssen die Eltern in der Regel nicht für die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, sondern der Gegner hat die Kosten zu tragen.

Anders verhält es sich, wenn der Erfolg mittels einer Einigung erreicht wird. Hier tragen die Eltern die Kosten des Verfahrens.

Wichtig: Die Kosten des Anwalts werden stets nur in der Höhe getragen, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgibt. Anwaltskosten können jedoch aufgrund von Honorarvereinbarungen über dem RVG liegen, sodass die erhöhten Kosten weiterhin von den Eltern zu tragen sind.

Kommt eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten einer Schulplatzklage auf?

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Schulplatzklage übernimmt, hängt von den individuellen Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schulplatzklagen (Schulrecht) gehören dem Verwaltungsrecht an. Sofern Sie das Verwaltungsrecht in Ihrem Vertrag inbegriffen haben, stehen die Chancen gut, dass Ihre Versicherung die Kosten nach dem RVG übernimmt. Erfragen Sie dies gerne telefonisch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Gerne können Sie mich direkt beauftragen oder Sie vereinbaren vorab eine kostenpflichtige Erstberatung.

Ihre Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Kanzlei Grawert
Lea Comans

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