Ihr Kind hat an Ihrer gewünschten Schule in Berlin keinen Platz bekommen? Immer mehr Eltern reichen genau aus diesem Grund eine Schulplatzklage ein. Und dies ist durchaus sinnvoll, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie trotz Absage den Platz an Ihrer Wunschschule bekommen:
Zum Beispiel dann, wenn die Schule bei der Platzvergabe Verfahrensfehler gemacht hat, was durchaus nicht selten vorkommt.
In diesem Beitrag kläre ich Sie darüber auf, wie Sie im Fall einer Ablehnung der Schule vorgehen können und wie gut es um die Erfolgsaussichten einer Schulplatzklage besteht. Sie erfahren auch mehr über die Kosten und ob eine Rechtsschutzversicherung diese tragen kann.
Ihr Kind wurde nicht an der gewünschten Schule angenommen: Was ist nun zu tun?
Die Anzahl der Aufnahme von neuen Schülern kann von Schule zu Schule variieren.
Trotzdem muss die Vergabe von Schulplätzen nach rechtlich zulässigen und transparenten Verfahren verlaufen, die genauestens geregelt sind. Wurde Ihr Kind nicht an der Wunschschule angenommen und ein Ablehnungsbescheid liegt Ihnen bereits vor, dann können und sollten Sie im ersten Schritt zunächst einen Widerspruch einreichen.
Dieser führt zu einer genaueren Prüfung, ob die Ablehnung Ihres Kindes rechtens war, oder ob noch etwas zu machen ist. In vielen Fällen stehen die Chancen darauf, den Schulplatz doch noch zu bekommen, gut.
Gerne kann ich Sie hierbei unterstützen. Was dabei zu beachten ist, schauen wir uns im nächsten Abschnitt an.
Schulplatz direkt einklagen? Nein, zuerst Widerspruch einreichen
Bevor eine Schulplatzklage erhoben wird, ist zunächst ein Widerspruch einzulegen. Durch diesen wird dem Schulamt die Chance gegeben, ihre Absage nochmal genauestens zu überprüfen und der Anwalt erhält im Wege der Akteneinsicht die Möglichkeit, mögliche Verfahrensfehler aufzudecken.
Im Falle eines Verfahrensfehlers (was durchaus vorkommt, wir Menschen machen einfach manchmal Fehler) ist ein zusätzlicher Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Umso mehr Fehler die Akte enthält, desto mehr Schulplätze können am Ende zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Wichtig ist, dass der Widerspruch fristgerecht im Zeitraum von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingereicht wird.
Ich empfehle Ihnen: Schulplatzklage mit einem erfahrenen Schulrecht-Anwalt
Um Ihre Erfolgsaussichten des Widerspruchs oder einer Schulplatzklage zu erhöhen, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt für Schulrecht hinzuzuziehen. Ein solcher Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie bei der Formulierung und der Begründung des Widerspruchs unterstützen.
Ich kenne die genauen Schritte und vielversprechende Strategien, um idealerweise doch noch an den Schulplatz zu kommen und geben Ihnen für Ihren individuellen Fall unsere ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen.
Auch möchte ich Ihnen gerne eine eigene mühevolle Recherche und eine zum Teil beschwerliche Kommunikation mit den zuständigen Ämtern und Behörden ersparen.
Die anwaltliche Vertretung bringt darüber hinaus noch einen weiteren großen Vorteil mit sich: Ich kann mit Einlegung des Widerspruchs Einsicht in die Akten beantragen. Im Zuge einer detaillierten Akteneinsicht kann ich das Vergabeverfahren auf Verfahrensfehler überprüfen, die Chancen für weitere Schritte bewerten und die Möglichkeit, den Schulplatz an der Wunschschule zu bekommen, erhöhen.
Gut zu wissen: Im Zuge des Widerspruchs mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts eröffnen sich 3 potenzielle Wege, den Schulplatz noch zu bekommen. Der Widerspruch ist eine Voraussetzung für jeden dieser Wege:
- Nachrückverfahren
- Verfahrensfehler
- Einigung
Was tun, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde? Schulplatz einklagen mit der Schulplatzklage
Falls der Widerspruch zurückgewiesen wurde (Widerspruchsbescheid), besteht nun die Möglichkeit, mit einem Schulrecht-Anwalt den Schulplatz für Kind einzuklagen. Die Klage müssen Sie innerhalb von einer Frist von vier Wochen beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen.
Nun prüft das Verwaltungsgericht, ob das Schulamt im Auswahlverfahren Fehler begangen hat.