Wunschschule in Berlin abgelehnt?
Sichern Sie Ihrem Kind jetzt den Schulplatz!
Die Ablehnung ist noch nicht das Ende. Als Fachanwältin für Bildungsrecht decke ich Verfahrensfehler auf und kämpfe für Ihr Recht. Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt nur 1 Monat!
- Schnelles Handeln: Paralleler gerichtlicher Eilantrag für Ergebnisse noch vor Schulbeginn.
- Expertenwissen: Detaillierte Akteneinsicht deckt Fehler des Schulamts auf.
- Voller Einsatz: Erfahrene anwaltliche Vertretung im Berliner Schulrecht.
Lassen Sie jetzt Ihre Erfolgschancen prüfen!
Ablehnungsbescheid erhalten? Verpassen Sie keine wichtigen Fristen.
Bevor Sie einen Schulplatz einklagen, müssen Sie zwingend innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen, da Ihr Anspruch andernfalls verfällt. Dieser vorgeschaltete Schritt ermöglicht es dem Schulamt, die Absage zu überprüfen, und eröffnet mir als Anwältin den wichtigen Zugang zu Ihren Akten. Durch diese Akteneinsicht kann ich das Vergabeverfahren detailliert auf Verfahrensfehler prüfen, deren Aufdeckung zur Freigabe zusätzlicher Schulplätze führen kann. Mit meiner Spezialisierung auf das Schulrecht nehme ich Ihnen die gesamte mühsame Behördenkommunikation ab und erarbeite die beste Strategie, um den Platz an der Wunschschule für Ihr Kind zu sichern.
Gut zu wissen: Im Zuge des Widerspruchs mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts eröffnen sich 3 potenzielle Wege, den Schulplatz noch zu bekommen. Der Widerspruch ist eine Voraussetzung für jeden dieser Wege:
- Nachrückverfahren
- Verfahrensfehler
- Einigung
Als Fachanwältin berate ich Sie persönlich zu allen rechtlichen Fragen rund um den Schulplatz Ihres Kindes. Mit meiner tiefgehenden Spezialisierung auf das Bildungsrecht stehe ich Ihnen und Ihrem Kind mit vollem Einsatz zur Seite. Zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren, sobald es Probleme mit dem Schulamt oder der Schulplatzvergabe gibt.
Was tun, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde?
Falls der Widerspruch zurückgewiesen wurde (Widerspruchsbescheid), besteht nun die Möglichkeit, mit einem Schulrecht-Anwalt den Schulplatz für Kind einzuklagen. Die Klage müssen Sie innerhalb von einer Frist von vier Wochen beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen.
Nun prüft das Verwaltungsgericht, ob das Schulamt im Auswahlverfahren Fehler begangen hat.
Wichtig: Nur selten erlässt das Schulamt vor Schuljahresbeginn einen Widerspruchsbescheid. Warten Sie nicht vergeblich auf einen erneuten negativen Bescheid, sondern kämpfen Sie bereits parallel zum Widerspruchsverfahren vor dem Verwaltungsgericht für Ihren gewünschten Schulplatz im Wege eines gerichtlichen Eilantrags.
Wie ist der genaue Ablauf der Schulplatzklage?
Der Ablauf einer Schulplatzklage ist in der Regel wie folgt:
Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen
Akteneinsicht nehmen und die Akte akribisch auswerten
Besprechung mit dem Mandanten, ob ein gerichtliches Eilverfahren erfolgsversprechend ist
Gerichtliches Eilverfahren einleiten
Merke: Zu einem Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) kommt es nur dann, wenn das Schulamt einen Widerspruchsbescheid erlässt.
Gut zu wissen: Eine mündliche Verhandlung findet im gerichtlichen Eilverfahren nicht statt. Es handelt sich hierbei um ein schriftliches Verfahren.
Zeit knapp? Die Schulplatzklage läuft zu langsam? Eilantrag stellen
Eltern sollten bedenken, dass es leider Wochen oder sogar Monate dauern kann, bis eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren getroffen wird. Um sicherzustellen, dass Ihr Kind den Unterricht an der Wunschschule zum Beginn des Schuljahres besuchen kann, bevor über den Widerspruch entschieden wird, sollten die Eltern parallel zum Widerspruch einen Eilantrag stellen. Mit Hilfe eines Anwalts kann der richtige Zeitpunkt für den Eilantrag besprochen werden.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, wann es an der Zeit ist einen gerichtlichen Eilantrag zu stellen.
Schulplatz einklagen in Berlin: Aber wie hoch sind die Kosten?
Sollte die Schulplatzklage erfolgreich sein, müssen die Eltern in der Regel nicht für die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen, sondern der Gegner hat die Kosten zu tragen.
Anders verhält es sich, wenn der Erfolg mittels einer Einigung erreicht wird. Hier tragen die Eltern die Kosten des Verfahrens.
Wichtig: Die Kosten des Anwalts werden stets nur in der Höhe getragen, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgibt. Anwaltskosten können jedoch aufgrund von Honorarvereinbarungen über dem RVG liegen, sodass die erhöhten Kosten weiterhin von den Eltern zu tragen sind.
Kommt eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten einer Schulplatzklage auf?
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Schulplatzklage übernimmt, hängt von den individuellen Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schulplatzklagen (Schulrecht) gehören dem Verwaltungsrecht an. Sofern Sie das Verwaltungsrecht in Ihrem Vertrag inbegriffen haben, stehen die Chancen gut, dass Ihre Versicherung die Kosten nach dem RVG übernimmt. Erfragen Sie dies gerne telefonisch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Verlieren Sie keine Zeit – lassen Sie uns handeln.
Ihre Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei der Kanzlei Grawert
Lea Comans