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Eine Beurlaubung vom Unterricht ist für viele Eltern, Schülerinnen und Schüler ein sensibles Thema. Ob familiäre Ereignisse, religiöse Verpflichtungen oder besondere Veranstaltungen – manchmal gibt es nachvollziehbare Gründe, warum ein Kind vorübergehend nicht am Unterricht teilnehmen kann. Gleichzeitig gilt in Deutschland grundsätzlich die Schulpflicht. Das bedeutet, dass der Besuch der Schule sowie die Teilnahme an schulischen Aktivitäten verpflichtend sind.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin vom Schulbesuch befreit werden soll, ist deshalb meist ein formeller Beurlaubungsantrag erforderlich. Dabei gelten bestimmte Vorgaben, die sich aus den jeweiligen Schulgesetzen oder einer entsprechenden Verordnung ergeben. Eltern sollten daher wissen, wann eine Befreiung möglich ist, wie ein Antrag gestellt wird und welche Rolle etwa der Klassenlehrer, die Klassenlehrerin oder der Schulleiter bei der Entscheidung spielen.

Was bedeutet eine Befreiung vom Unterricht?

Eine Beurlaubung vom Unterricht bezeichnet die zeitweise Freistellung von der Teilnahmepflicht an schulischen Aktivitäten. Schülerinnen und Schüler dürfen während dieser Dauer nicht am Unterricht oder an bestimmten Schulveranstaltungen teilnehmen, ohne dass dies als unentschuldigtes Schulversäumnis gilt. Der Unterschied zu anderen Situationen ist wichtig:

  • Bei einer Krankheit erfolgt die Entschuldigung meist nachträglich, häufig mit einem Attest.
  • Bei einer Beurlaubung wird die Befreiung vorher beantragt und genehmigt.

Der Zweck einer solchen Regelung ist es, einen Ausgleich zwischen der gesetzlichen Pflicht zum Schulbesuch und besonderen Lebenssituationen der Familie zu schaffen. Dennoch gilt: Eine Befreiung vom Unterricht ist in der Regel nur in Ausnahmefällen möglich.

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Was sind Gründe für eine Beurlaubung von der Schule?

Ob eine Beurlaubung genehmigt wird, hängt immer vom konkreten Fall und den angegebenen Gründen ab. Schulen prüfen dabei meist besonders sorgfältig, ob ein Antrag gerechtfertigt ist und ob die Teilnahme am Unterricht wirklich nicht möglich oder unzumutbar ist. Typische Gründe können zum Beispiel sein:

  • wichtige Ereignisse innerhalb der Familie wie Hochzeiten oder Trauerfälle
  • religiöse Verpflichtungen oder Feiertage bestimmter Religionsgemeinschaften
  • Teilnahme an sportlichen Wettbewerben im Sport oder kulturellen Veranstaltungen
  • außergewöhnliche familiäre Umstände oder dringende persönliche Angelegenheiten
  • medizinische Gründe oder längere Krankheit, wenn eine reguläre Teilnahme nicht möglich ist

Wichtig ist jedoch: Nicht jeder Wunsch der Eltern führt automatisch zu einer Genehmigung. Die Schulpflicht bleibt der Regelfall.

Wie schreibe ich eine Beurlaubung für die Schule?

Ein Beurlaubungsantrag sollte immer schriftlich gestellt werden. Viele Schulen stellen dafür sogar eine eigene Vorlage bereit. Wenn dies nicht der Fall ist, können Eltern den Antrag selbst schreiben. Wichtige Angaben sind dabei vor allem:

  1. Name des Schülers oder der Schülerin
  2. Klasse und Schule
  3. Zeitraum der gewünschten Beurlaubung
  4. genaue Angabe der Gründe
  5. Unterschrift der Erziehungsberechtigten

In einigen Fällen wird der Antrag zuerst beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin eingereicht. Bei längeren Beurlaubungen entscheidet oft der Schulleiter. Falls Sie noch unsicher sein sollten, ob der Beurlaubungsantrag Ihres Kindes den geeigneten Kriterien entspricht, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf und lassen Sie diesen rechtlich prüfen.

Beispiel für einen kurzen Beurlaubungsantrag

Ein mögliches Beispiel könnte so aussehen:

Betreff: Antrag auf Beurlaubung für [Name des Schülers]

Einleitung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Beurlaubung meines Kindes, [Name des Schülers], für den Zeitraum vom [Startdatum] bis zum [Enddatum].

Begründung:

Die Beurlaubung ist aus folgenden Gründen notwendig: [Detaillierte Erklärung der Gründe, z.B. familiäre Angelegenheiten, medizinische Gründe, Reisen]. Ich bin der Überzeugung, dass diese Abwesenheit für die persönliche und akademische Entwicklung meines Kindes von Bedeutung ist.

Schulische Regelung:

Ich bitte um Verständnis für diese Anfrage und verweise auf die Schulordnung der [Schule Name], welche eine Beurlaubung unter bestimmten Umständen ermöglicht.

Forderung:

Ich bitte um eine Bestätigung der Beurlaubung und die Möglichkeiten der Nachholung versäumter Unterrichtsinhalte zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihre Unterschrift]

[Ihr Name]

[Ihr Verhältnis zum Schüler]

Schulplatzklage: Rechtliche Unterstützung bei Konflikten mit der Schule

Als erfahrene Anwältin im Schulrecht unterstütze ich Sie dabei, den optimalen Bildungsweg für Ihr Kind zu sichern, insbesondere wenn Sie gegen die Ablehnung an der Wunschgrundschule oder einer Ablehnung der Staatliche Europa-Schule Berlin
 vorgehen wollen. Ob es um das gezielte Schulplatz einklagen durch eine Kapazitätsklage oder den fundierten Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid geht – ich helfe Ihnen, Verfahrensfehler aufzudecken und den Platz an der Wunschschule doch noch zu erhalten. Besonders beim kritischen Übergang in die 7. Klasse oder bei einem Quereinstieg ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung entscheidend, um Ihre Ansprüche gegenüber den Schulbehörden konsequent und fristgerecht durchzusetzen.

Neben der Platzvergabe berate ich Sie umfassend bei inner-schulischen Konflikten und weitreichenden pädagogischen Entscheidungen, wie etwa der Rückstellung von der Einschulung, um Ihrem Kind ein notwendiges Jahr Entwicklungszeit zu ermöglichen. Auch im Falle einer drohenden Nichtversetzung oder bei ungerechtfertigten Ordnungsmaßnahmen, die den Schulerfolg gefährden könnten, vertrete ich die Interessen Ihrer Familie mit Nachdruck. Von der rechtssicheren Begründung für eine Beurlaubung vom Unterricht bis zur Abwendung von Disziplinarmaßnahmen: Mein Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und eine faire Lösung zu finden, die die schulische Laufbahn und das Wohl Ihres Kindes nachhaltig schützt.

FAQ – häufige Fragen zur Beurlaubung vom Unterricht

Grundsätzlich können Eltern ihr Kind nicht einfach wegen Urlaub aus der Schule nehmen, da in Deutschland eine gesetzliche Schulpflicht besteht. Diese verpflichtet Schülerinnen und Schüler zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht während des gesamten Schuljahres. Ein Urlaub sollte daher grundsätzlich in die offiziellen Schulferien gelegt werden.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann eine Schule eine Beurlaubung genehmigen. Dafür müssen Eltern vorab einen Antrag stellen und der Schule eine nachvollziehbare Mitteilung über die Gründe geben. Solche Fälle können etwa besondere familiäre Ereignisse oder zwingende organisatorische Gründe sein.

Wird ein Kind ohne Genehmigung der Schule während der Unterrichtszeit verreist, kann dies als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden und zu Schulversäumnissen führen. Schulen können in solchen Situationen Maßnahmen ergreifen oder eine Erklärung der Eltern verlangen.

Eine komplette Woche Beurlaubung während der Unterrichtszeit ist nur in wenigen Fällen möglich. Da die Schulpflicht die regelmäßige Teilnahme am Unterricht vorsieht, müssen längere

Fehlzeiten besonders gut begründet werden. Ein Urlaub während der Unterrichtszeit wird in der Regel nicht genehmigt, wenn er lediglich aus organisatorischen oder preislichen Gründen außerhalb der Ferien stattfinden soll.

In Ausnahmefällen kann eine Schule eine einwöchige Beurlaubung erlauben, zum Beispiel bei wichtigen familiären Ereignissen oder besonderen Umständen. Voraussetzung ist immer ein rechtzeitig gestellter Antrag sowie eine klare Mitteilung der Gründe an die Schule. Je nach Bundesland entscheiden darüber der Klassenlehrer, die Schulleitung oder der Schulleiter.

Wird eine Woche Unterricht ohne Genehmigung versäumt, kann dies als unentschuldigte Schulversäumnisse gewertet werden. Deshalb sollten Eltern frühzeitig prüfen, ob die geplante Abwesenheit mit den schulrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

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Ihre Rechtsanwältin/ Fachanwältin für Schul- und Verwaltungsrecht bei der Kanzlei Grawert
Lea Comans

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