In meiner täglichen Arbeit erlebe ich viele Familien, deren Kinder trotz großer Motivation und Fähigkeiten im Schulalltag auf Hürden stoßen, die sie selbst nicht überwinden können. Oft liegt dies nicht an mangelndem Interesse oder Können, sondern an individuellen Beeinträchtigungen, einer langfristigen Erkrankung, einer diagnostizierten Lernbesonderheit oder einer anderen Form des Förderbedarfs. In solchen Situationen kann ein Nachteilsausgleich ein entscheidender Schritt sein, um die Chancengleichheit sicherzustellen.
Mir ist wichtig, dass betroffene Menschen, insbesondere Schülerinnen und Schüler, dabei nicht das Gefühl haben, bevorzugt zu werden. Es geht vielmehr darum, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen faire Bedingungen zu schaffen, damit jede und jeder die eigenen Fähigkeiten zeigen kann – ohne durch äußere Umstände benachteiligt zu sein.
Was versteht man unter Nachteilsausgleich?
Unter einem Nachteilsausgleich versteht man Maßnahmen, die dazu dienen, individuelle Nachteile auszugleichen, die aufgrund einer diagnostizierten Beeinträchtigung oder Lern- oder Entwicklungsbesonderheit entstehen können. Er schafft keinen Vorteil und keine Bevorzugung, sondern lediglich einen angemessenen Ausgleich, wenn reguläre Leistungsanforderungen für die betroffene Person unter den üblichen Bedingungen nicht erfüllbar wären.
Der Nachteilsausgleich ist rechtlich verankert – in der Schule unter anderem über das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes, im weiteren Kontext über § 126 SGB IX, der die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen zum Ausgleich einer Benachteiligung beschreibt.
Mit Behinderung und Merkzeichen: Wie Schulen fairen Ausgleich schaffen
Entschieden wird der Nachteilsausgleich in der Regel durch die Schulen selbst, meist in Abstimmung zwischen Lehrkraft, Schulleitung und gegebenenfalls dem Schulamt. Ausschlaggebend ist dabei der individuelle Nachweis, also die fachliche Begründung eines Förderbedarfs oder einer Beeinträchtigung, meist in Form eines ärztlichen Attests, eines Gutachtens oder eines pädagogischen Berichts.
Die Gründe für einen Nachteilsausgleich können vielfältig sein: eine dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigung, eine anerkannte Behinderung mit Merkzeichen, eine längerfristige Erkrankung, Teilleistungsstörungen oder auch besondere Lebenslagen, welche die Leistungsfähigkeit erheblich beeinflussen. Wichtig ist immer die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Einzelfall.
Welche Kinder bekommen einen Nachteilsausgleich?
Ein Anspruch besteht immer dann, wenn durch eine individuell belegbare Einschränkung die schulischen Anforderungen unter regulären Bedingungen nicht vollständig zu bewältigen sind. Dabei geht es nicht um Etiketten oder Kategorien, sondern um die faire Erfüllung der schulischen Anforderungen.
Nachteilsausgleiche werden für Kinder und Jugendliche gewährt, die aufgrund von diagnostizierten Lernbeeinträchtigungen, chronischen Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder psychischen Belastungen unter besonderen Bedingungen lernen. Entscheidend sind nicht Begriffe, sondern die tatsächlichen Auswirkungen auf das Lernen und die schulische Teilhabe.
Gerade weil jede Lebenssituation anders ist, prüfe ich als Rechtsanwältin gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Familien, ob ein Anspruch besteht und wie er fundiert dargestellt werden kann.
Für welche Fächer gilt ein Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich kann in allen Fächern greifen, in denen die Einschränkung relevant ist. Das betrifft sowohl schriftliche als auch mündliche Leistungen sowie Prüfungen, Lernkontrollen oder besondere Prüfungssituationen.
Bei motorischen Einschränkungen kann die Maßnahme beispielsweise in Schreibzeitverlängerungen bestehen, bei chronischen Erkrankungen in Pausenregelungen, bei Sinnesbeeinträchtigungen in Hilfsmitteln – immer abhängig von der Art der Beeinträchtigung und der Formen des Unterrichts.
Die zentrale Frage lautet stets: „Welche Anpassung ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der individuellen Situation fair abzubilden?“
Nachteilsausgleich beantragen: Diese Unterlagen sind wichtig.
Damit ein Nachteilsausgleich gewährt wird, muss ein Antrag gestellt werden. Diese Verantwortung liegt in der Regel bei den Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schülern.
Zum Antrag gehören:
- ein klar formulierter Bedarf,
- der fachliche Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Gutachten, pädagogischer Bericht),
- eine Darstellung der Auswirkungen auf den schulischen Alltag,
- und eine Begründung, warum die beantragten Maßnahmen geeignet sind, einen Ausgleich herzustellen.
Je konkreter der Antrag auf den Einzelfall eingeht, desto besser. Die Schulen müssen anhand dieser Informationen eine sachgerechte Entscheidung treffen.
Erfolgschancen nach Beantragung eines Nachteilsausgleiches
Die Erfolgschancen steigen deutlich, wenn der Antrag inhaltlich überzeugend ist, die Voraussetzungen erfüllt sind und der Bezug zu den gesetzlichen Grundlagen nachvollziehbar dargestellt wird.
Ich erlebe häufig, dass Anträge zunächst abgelehnt werden, weil zentrale Aspekte nicht ausreichend erläutert oder mit der falschen Schwerpunktsetzung dargestellt wurden. Eine rechtliche Beratung kann hier entscheidend sein, um nachweisbare Gründe strukturiert und fachgerecht einzureichen.
Gültigkeit des Nachteilsausgleiches
Ein gewährter Nachteilsausgleich gilt in der Regel für einen festgelegten Zeitraum – häufig für ein Schuljahr oder bis zur nächsten pädagogischen Überprüfung.
Er ist nicht automatisch dauerhaft, da sich Fähigkeiten entwickeln, sich Situationen verbessern oder zusätzliche Unterstützungsangebote greifen können. Gleichzeitig kann eine Verlängerung notwendig sein, wenn die Umstände unverändert bestehen bleiben. Wichtig ist, dass Schulen und Familien stets in Verbindung bleiben, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen sinnvoll und angemessen bleiben.
Rechtliche Unterstützung – warum eine Beratung sinnvoll ist
Als Fachanwältin im Schul- und Bildungsrecht erlebe ich häufig, dass Familien vor großen Unsicherheiten stehen: Welche Formen des Nachteilsausgleiches sind geeignet? Welche Inhalte müssen Unterlagen haben? Wie wird der Anspruch rechtlich begründet? Welche Rolle spielt das Gesetz?
Eine professionelle Beratung hilft, Klarheit zu gewinnen, Unterlagen korrekt aufzubereiten und die Kommunikation mit den Schulen wertschätzend und zielgerichtet zu führen. Durch meine Spezialisierung kann ich aufzeigen, welche Schritte sinnvoll sind, wie die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen sind und wie eine faire Lösung erreicht werden kann – ohne Eskalation, aber mit klarem Fokus auf die Rechte der Betroffenen.
Besonders wichtig ist mir, den Prozess in einem geschützten Rahmen zu begleiten, in dem Fragen offen gestellt und verständliche Antworten gegeben werden können.
Gemeinsam Chancengleichheit sichern – jetzt Unterstützung auf Schulplatzklage anfragen
Wenn Sie einen Nachteilsausgleich benötigen oder unsicher sind, ob ein Anspruch besteht, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir eine fundierte Grundlage, stellen den Antrag sorgfältig zusammen und sorgen dafür, dass Ihr Kind oder Sie im Studium, in der Schule oder während der Ausbildung faire Bedingungen erhalten.
Über meine Seite können Sie unkompliziert Kontakt aufnehmen. Als Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht der Kanzlei Grawert Berlin begleite ich Sie Schritt für Schritt – mit fachlicher Kompetenz, Sensibilität und dem Ziel, die bestmögliche Förderung im Unterricht und in allen Prüfungssituationen zu ermöglichen.