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Schulplatz einklagen Berlin

Zu wenige Plätze an der Einzugsschule – Umlenkung von Schülerinnen und Schülern an der Johann-Strauß-Grundschule

An der Johann-Strauß-Grundschule in Berlin-Marzahn-Hellersdorf kommt es in diesem Jahr zu einer besonderen Situation bei der Einschulung: Aufgrund fehlender Kapazitäten sollen zahlreiche Kinder, die eigentlich einen Anspruch auf einen Platz an ihrer Einzugsschule haben, auf andere Grundschulen im Bezirk umgelenkt werden.

Für viele Familien ist diese Nachricht überraschend und belastend. Die Einzugsschule hat für Eltern und Kinder häufig eine besondere Bedeutung – nicht nur wegen der räumlichen Nähe zum Wohnort, sondern auch wegen bestehender sozialer Kontakte im Kiez.

Warum kommt es zu Umlenkungen?

In Berlin gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzugsschule. Das bedeutet, dass Kinder in der Regel einen Anspruch darauf haben, die Grundschule zu besuchen, in deren Einschulungsbereich sie wohnen.

Wenn jedoch deutlich mehr Kinder angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, kann die Schulaufsicht Kinder auf andere Schulen im Bezirk umlenken. Dies geschieht häufig in stark wachsenden Bezirken wie Marzahn-Hellersdorf, in denen die Zahl der Einschulungen teilweise schneller steigt als die vorhandenen Schulkapazitäten.

Anhörungsverfahren für betroffene Eltern

Bevor eine endgültige Entscheidung über eine Umlenkung getroffen wird, erhalten Eltern in der Regel die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zu äußern.

In diesem Verfahren können Eltern Gründe vorbringen, warum ihr Kind dennoch an der Einzugsschule aufgenommen werden sollte. Dabei können unter anderem folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • besondere familiäre oder soziale Bindungen zur Schule

  • Geschwisterkinder an der Einzugsschule

  • besondere Betreuungs- oder Unterstützungsbedarfe

  • unzumutbar lange oder schwierige Schulwege zur vorgeschlagenen Alternativschule

Eine gut begründete Stellungnahme kann im Einzelfall dazu führen, dass die Entscheidung noch einmal überprüft wird.

Rechtliche Unterstützung im Verfahren

Gerade weil Schulplätze begrenzt sind und Entscheidungen oft unter Zeitdruck getroffen werden, ist es für Eltern wichtig, ihre Argumente klar und strukturiert vorzutragen.

Ich unterstütze derzeit mehrere Familien im Zusammenhang mit der geplanten Umlenkung von Schülerinnen und Schülern der Johann-Strauß-Grundschule im Anhörungsverfahren gegenüber der Schulbehörde.

Wenn auch Sie von einer Umlenkungsentscheidung betroffen sind oder Fragen zum Einschulungsverfahren haben, kann eine frühzeitige rechtliche Beratung helfen, Ihre Möglichkeiten zu prüfen und die Interessen Ihres Kindes bestmöglich zu vertreten.

Ihre Rechtsanwältin

Lea Comans

Stand: 11.03.2026