Zur Situation der betroffenen Familien nach dem Probeunterricht
Ich möchte betonen, dass die Familien und Kinder nach dem Probeunterricht zwar als vermeintliche Verlierer aus dem Verfahren hervorgehen – doch genau dieses „vermeintlich“ ist entscheidend. Meiner Ansicht nach sollten bestimmte Aspekte dringend einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn ich Artikel wie den aktuellen Beitrag im Spiegel lese, stimme ich in vielen Punkten zu. Allerdings reicht es nicht, nur seinem Ärger Luft zu machen – es braucht konkrete Schritte.
Der Bescheid über die Nichteignung zum Besuch des Gymnasiums wird innerhalb eines Monats bestandskräftig. Daher ist es essenziell, fristgerecht Klage zu erheben. Im Rahmen eines Klageverfahrens kann der Unmut dann mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden.
Gerne stehe ich Ihnen für diesen Schritt mit meinem ganzen Engagement und Fachwissen zur Verfügung.