Mit Beschluss vom 26.08.2024 – VG 9 L 367/24 – hat das Verwaltungsgericht Berlin beschlossen, dass ein Schulweg, der über den Alexanderplatz führt, die Anforderungen an den Grundsatz des „altersangemessenen Schulwegs“ nicht erfüllt.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss:
„Soweit der Antragsgegner die Angemessenheit bestimmter Schulwege im Einzelfall damit begründen möchte, dass diese über den Alexanderplatz führen und es sich bei diesem um eine „Freifläche“ und nicht um eine dichte innerstädtische Bebauung handele, vermag die Kammer diesem Argument nicht zu folgen. Vielmehr ist den Antragstellern darin beizupflichten, dass aufgrund der Verkehrssituation auf und um den Alexanderplatz mit querenden Straßenbahnen und mehrspurigen Straßen, aber auch wegen der hohen Kriminalitätsbelastung des Platzes, eine – unbegleitete – Überquerung des Platzes für einen Schulanfänger im Hinblick auf die Schulwegsi-cherheit unangemessen ist und die Anforderungen an Schulwege aus § 54 Abs. 4 Satz 2 SchulG nicht erfüllt.“
Ein schönes und richtiges Ergebnis für unsere Mandanten.
Ihre Rechtsanwältin
Lea Comans